Die Registrierung als Partner ist mit monatlichen Kosten verbunden in Höhe
von 13,90 EUR verbunden.
Die Zahlung dieserervicepauschale ist ausschließlich per Lastschrift möglich und wird von MayaVita
sofort nach der Registrierung per
Lastschrift eingezogen und wird dann jeweils bis spätestens zum 06.
des aufenden Moants bis
auf Widerruf berechnet und eingezogen.
Für die monatliche Zahlung dieser
Servicepauschale erhält der Partner
unter anderem eine personalisierte Homepage inklusive Online-
Shop für Kunden, inklusive
Profi-Backoffice.
Zahlt ein Partner 6 Monate in Folge keine Servicepauschale, wird die
Partnerschaft mit MayaVita auto-
matisch gelöscht.
Eine Umsatzverpflichtung für Partner gibt es nicht. Der Einkauf bei MayaVita ist freiwillig.
Provisionsberechtigt für alle Provisionen sind nur Partner, die im laufenden Monat die Servicepauschale
in Höhe von 13,90 EUR bezahlt haben.
Die Allgemeinen Richtlinien und der Marketingplan in der jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil
des Vertrages zwischen der MayaVita GmbH und dem Partner.
Die Nutzung des MayaVita - Firmenlogos auf anderen privaten oder gewerblichen Websites
ist nur mit
schriftlicher Genehmigung von MayaVita statthaft.
Partner sind selbständig agierende Personen, die sowohl Handel betreiben können, als auch weitere
Partner oder Kunden vermitteln können.
Der Partner ist weder ein Angestellter noch ein gesetzlicher Vertreter der MayaVita GmbH. Der Partner
darf nicht im Namen oder im Auftrag der MayaVita GmbH auftreten oder handeln oder verbindliche Ab-
machungen eingehen. Der Partner führt ein selbständiges Geschäft und ist verpflichtet, alle gesetzlichen
und steuer-rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die MayaVita GmbH bezahlt nur dann die anfallende
Umsatzsteuer auf Provisionen aus, wenn die erforderliche Steueroptionserklärung vorliegt bzw. eine
Bestätigung / Nachweis des Finanzamts.
Partner können nur natürliche Personen und Einzelunternehmen (auch GbR) werden. Eine GmbH kann
ebenfalls Partner werden. Es haftet der jeweilige Geschäftsführer. Jeder Antragsteller muss volljährig sein
sowie uneingeschränkt
geschäftsfähig.
MayaVita verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Bei groben Verstößen des Partners gegen
die allgemeinen Richtlinien oder den Marketingplan hat MayaVita das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund. Der Partner ist verpflichtet, die allgemeinen Richtlinien einzuhalten. Ebenfalls einzuhalten
sind die Vorschriften des Heilmittel - Werberechts und des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb.
MayaVita weisst ausdrücklich darauf hin, ass Bewerbungen ihrer Produkte unter Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften nicht geduldet wird und zur fristlosen Kündigung führen kann. MayaVita weisst ausdrücklich
darauf hin, dass das unaufgeforderte Versenden von e -mails an Kunden (Spam) nicht erlaubt istu nd somit
zu unterlassen ist. Dies gilt auch für das Versenden vom Werbefaxen. Verstöße hiergegen können zur
Kündigung führen.
Der Partner kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Partner kann
seine Vertriebsorganisation und die damit verbunden Provisionszahlungen an natürliche Personen vererben.
MayaVita gewährt den Kunden und Partnern 30 Tage Rückgaberecht von ungeöffneten Umverpackungen bei
Rückerstattung des fakturierten Betrags laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Beim Verkauf hat sich der Partner an die von MayaVita vorgegebenen Produktaussagen zu halten.
Ab-weichende, missverständliche, irreführende oder gar falsche Aussagen sind nicht gestattet.
Das Ausstellen auf Messen, Ausstellungen usw. ist nur nach Genehmigung durch MayaVita statthaft.
Möchte ein Endkunde , welcher direkt über seinen zuständigen Partner Ware gekauft hat , seine ungeöffnete
Ware zurückgeben und von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen , ist der zu -ständige Handelspartner
gebeten, die Abwicklung pünktlich, korrekt und höflich durchzuführen.
Der Partner darf seine Tätigkeit für MayaVita nur in Ländern ausüben, die dafür von MayaVita freigegeben
sind. Der Partner darf nicht den Anschein erwecken, als verfüge er über regionale Exklusivvertriebsrechte.
Der Vertrieb von Wettbewerbsprodukten ist statthaft. Aktivitäten für andere Direktvertriebe sind ebenfalls
gestattet . Abwerbung und Werbung bei offiziellen MayaVita - Veranstaltungen oder Seminaren für andere
Direktvertriebe ist nicht statthaft und stellt einen großen Verstoß gegen die allgemeine Geschäftsethik dar.
Provisionen bzw. Bonuszahlungen werden vonn MayaVita bis zum 20. des Folgemonats abgerechnet und
ausgezahlt. Wird einer Abrechnung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, gilt diese als anerkannt.
Offizielle MayaVita Schulungen bzw. Seminare dürfen nur von Führungskräften durchgeführt werden, welche
von MayaVita hierzu autorisiert sind. Eine solche
Autorisierung kann wieder entzogen werden. Die Seminare
und Schulungen sind für die gesamte Vertriebsorganisation einheitlich durchzuführen.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Punkte der Allgemeinen Richtlinien für Partner oder des Marketingplanes
unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Punkte zu Folge. Sollten derartige
Fälle auftreten , werden die unwirksamen durch wirksame Bestimmungen ersetzt , die den unwirksamen
Bestimmungen bei wirt
schaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt .Gerichtsstand für alle Streitigkeiten,
die nicht außergerichtlich geregelt werden können ist Riesa.