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Allgemeine Richtlinien für Vertriebspartner

Die Registrierung als Partner ist mit monatlichen Kosten verbunden in Höhe von 13,90 EUR verbunden.
Die Zahlung dieserervicepauschale ist ausschließlich per Lastschrift möglich und  wird von  MayaVita
sofort nach der Registrierung per Lastschrift eingezogen und wird dann jeweils bis spätestens zum 06.
des  aufenden  Moants  bis auf Widerruf berechnet und eingezogen. Für die monatliche Zahlung dieser
Servicepauschale  erhält  der Partner  unter anderem eine personalisierte Homepage inklusive Online-
Shop für Kunden, inklusive Profi-Backoffice. 

Zahlt ein Partner 6 Monate in Folge keine Servicepauschale, wird die Partnerschaft mit MayaVita auto-
matisch gelöscht.

Eine Umsatzverpflichtung für Partner gibt es nicht. Der Einkauf bei MayaVita ist freiwillig.

Provisionsberechtigt für alle Provisionen sind nur Partner, die im laufenden Monat die Servicepauschale
in Höhe von 13,90 EUR bezahlt haben.

Die  Allgemeinen  Richtlinien  und  der Marketingplan  in  der  jeweils  gültigen Fassung sind Bestandteil
des Vertrages zwischen der MayaVita GmbH und dem  Partner. 

Die Nutzung des MayaVita - Firmenlogos auf anderen privaten oder  gewerblichen Websites ist  nur  mit
schriftlicher Genehmigung von MayaVita statthaft.

Partner  sind  selbständig  agierende  Personen,  die sowohl Handel betreiben können, als auch  weitere
Partner oder Kunden vermitteln können.

Der  Partner ist  weder ein Angestellter noch ein  gesetzlicher Vertreter der MayaVita  GmbH. Der Partner
darf nicht im Namen oder im Auftrag der MayaVita  GmbH  auftreten  oder  handeln  oder  verbindliche Ab-
machungen eingehen. Der Partner führt ein selbständiges Geschäft  und  ist  verpflichtet,  alle gesetzlichen
und  steuer-rechtlichen Bestimmungen zu beachten.  Die MayaVita  GmbH bezahlt  nur dann die anfallende
Umsatzsteuer  auf  Provisionen  aus,  wenn die  erforderliche  Steueroptionserklärung  vorliegt   bzw.  eine
Bestätigung / Nachweis des Finanzamts.

Partner können nur  natürliche  Personen  und  Einzelunternehmen  (auch GbR)  werden.  Eine GmbH  kann
ebenfalls Partner werden. Es haftet  der  jeweilige Geschäftsführer. Jeder Antragsteller muss volljährig sein
sowie uneingeschränkt geschäftsfähig.

MayaVita verzichtet auf das  Recht der ordentlichen Kündigung.  Bei groben Verstößen des Partners gegen
die allgemeinen Richtlinien oder den Marketingplan hat  MayaVita  das  Recht zur fristlosen  Kündigung  aus
wichtigem Grund. Der Partner  ist verpflichtet,  die allgemeinen Richtlinien einzuhalten. Ebenfalls einzuhalten
sind die Vorschriften des Heilmittel - Werberechts und des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb.
MayaVita weisst ausdrücklich darauf hin, ass Bewerbungen ihrer Produkte unter Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften nicht geduldet wird und  zur  fristlosen Kündigung  führen  kann.  MayaVita  weisst  ausdrücklich
darauf hin, dass das unaufgeforderte Versenden von e -mails an Kunden (Spam) nicht erlaubt  istu nd somit
zu  unterlassen  ist.  Dies  gilt  auch  für das Versenden  vom  Werbefaxen. Verstöße  hiergegen  können zur
Kündigung führen.

Der  Partner kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung  einer  Frist kündigen.  Der  Partner kann
seine Vertriebsorganisation und die damit verbunden Provisionszahlungen an natürliche Personen vererben.

MayaVita gewährt den Kunden und Partnern 30 Tage Rückgaberecht von ungeöffneten Umverpackungen bei
Rückerstattung des fakturierten Betrags laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Beim Verkauf  hat  sich  der Partner  an  die von MayaVita  vorgegebenen  Produktaussagen  zu halten. 
Ab-weichende, missverständliche, irreführende oder gar falsche Aussagen sind  nicht gestattet.
Das Ausstellen auf  Messen, Ausstellungen usw. ist nur nach Genehmigung durch MayaVita  statthaft.

Möchte ein  Endkunde , welcher  direkt über seinen zuständigen Partner Ware gekauft hat , seine ungeöffnete 
Ware zurückgeben und  von seinem Rückgaberecht  Gebrauch machen , ist der   zu -ständige Handelspartner
gebeten, die  Abwicklung pünktlich,  korrekt und höflich  durchzuführen.

Der  Partner  darf seine Tätigkeit für  MayaVita  nur in  Ländern ausüben, die dafür von MayaVita freigegeben 
sind. Der Partner darf nicht den Anschein erwecken, als verfüge er über regionale Exklusivvertriebsrechte.

Der  Vertrieb  von  Wettbewerbsprodukten  ist  statthaft.  Aktivitäten  für  andere  Direktvertriebe  sind  ebenfalls
gestattet . Abwerbung  und  Werbung  bei  offiziellen  MayaVita - Veranstaltungen  oder Seminaren  für  andere
Direktvertriebe ist  nicht  statthaft  und  stellt  einen  großen  Verstoß gegen die allgemeine Geschäftsethik dar.

Provisionen bzw. Bonuszahlungen werden  vonn  MayaVita  bis  zum  20. des  Folgemonats  abgerechnet  und 
ausgezahlt.  Wird einer Abrechnung nicht  innerhalb von 14 Tagen widersprochen, gilt diese als anerkannt.


Offizielle  MayaVita  Schulungen  bzw. Seminare  dürfen nur  von  Führungskräften  durchgeführt werden,  welche
von  MayaVita  hierzu  autorisiert sind. Eine solche Autorisierung  kann  wieder  entzogen werden.  Die Seminare 
und  Schulungen  sind  für  die  gesamte  Vertriebsorganisation  einheitlich  durchzuführen. 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne  Punkte der Allgemeinen Richtlinien für Partner oder des Marketingplanes
unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Punkte zu Folge. Sollten derartige
Fälle   auftreten ,   werden  die  unwirksamen  durch   wirksame   Bestimmungen  ersetzt ,   die den  unwirksamen
Bestimmungen bei wirt schaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt .Gerichtsstand  für alle Streitigkeiten, 
die nicht  außergerichtlich geregelt werden können ist  Riesa.