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Allgemeine Richtlinien für Vertriebspartner

Allgemeine Richtlinien für Vertriebspartner

Die Registrierung und Partnerschaft bei MayaVita ist mit einer Geschäfts-eröffnungsgebühr in Höhe von 50 EUR und einer jährlichen Verlängerungsgebühr in Höhe von 50 EUR verbunden. Der Partner bei MayaVita erhält eine personalisierte Homepage, inklusive Online-Shop für Kunden, inklusive Profi-Backoffice.

Eine Umsatzverpflichtung für Partner gibt es nicht. Der Einkauf bei MayaVita ist freiwillig. Provisionsberechtigt für alle Provisionen sind nur Partner, die im laufenden Monat 24 Dosen Ananassaft = (1 Einheit) bestellt und bezahlt haben oder durch den Online-Shop (Direktkunde mit 24 Dosen) umgesetzt haben. Der Dosenpreis für den Vertrieb beträgt  Brutto 1,75 EUR zzgl. Versandkosten in Höhe von 5,90 EUR pro Paket.

Die Allgemeinen Richtlinien und der Marketingplan in der jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil des Vertrages zwischen der MayaVita GmbH und dem Partner. Die Nutzung des MayaVita-Firmenlogos auf anderen privaten oder gewerblichen Websites ist nur mit schriftlicher Genehmigung von MayaVita statthaft.

Partner sind selbständig agierende Personen, die sowohl Handel betreiben können, als auch weitere Partner oder Kunden vermitteln können. Der Partner ist weder ein Angestellter noch ein gesetzlicher Vertreter der MayaVita GmbH. Der Partner darf nicht im Namen oder im Auftrag der MayaVita GmbH auftreten oder handeln oder verbindliche Abmachungen eingehen. Der Partner führt ein selbständiges Geschäft und ist verpflichtet, alle gesetzlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Die MayaVita GmbH bezahlt nur dann die anfallende Umsatzsteuer auf Provisionen aus, wenn die erforderliche Steueroptionserklärung, bzw. eine Bestätigung / Nachweis des Finanzamts vorliegt.

Partner können nur natürliche Personen und Einzelunternehmen (auch GbR) werden. Eine GmbH kann ebenfalls Partner werden. Es haftet der jeweilige Geschäftsführer. Jeder Antragsteller muss volljährig sein, sowie uneingeschränkt geschäftsfähig.

MayaVita verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Bei groben Verstößen des Partners gegen die allgemeinen Richtlinien oder den Marketingplan hat MayaVita das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

Der Partner ist verpflichtet, die allgemeinen Richtlinien einzuhalten. Ebenfalls einzuhalten sind die Vorschriften des Heilmittel-Werberechts und des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb. MayaVita weisst ausdrücklich darauf hin, dass Bewerbungen ihrer Produkte unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften nicht geduldet werden und zur fristlosen Kündigung führen können.

MayaVita weisst ausdrücklich darauf hin, dass das unaufgeforderte Versenden von E-mails an Kunden (Spam) nicht erlaubt ist und somit zu unterlassen ist. Dies gilt auch für das Versenden vom Werbefaxen. Verstöße hiergegen können zur Kündigung führen.

Der Partner kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Partner kann seine Vertriebsorganisation und die damit verbunden Provisionszahlungen an natürliche Personen vererben. MayaVita gewährt den Kunden und Partnern 30 Tage Rückgaberecht von ungeöffneten Umverpackungen bei Rückerstattung des fakturierten Betrags laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Beim Verkauf hat sich der Partner an die von MayaVita vorgegebenen Produktaussagen zu halten. Abweichende, missverständliche, irreführende oder gar falsche Aussagen sind nicht gestattet. Das Ausstellen auf Messen, Ausstellungen usw. ist nur nach Genehmigung durch MayaVita statthaft. Möchte ein Endkunde, welcher direkt über seinen zuständigen Partner Ware gekauft hat, seine ungeöffnete Ware zurückgeben und von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, ist der zu ständige Handelspartner gebeten, die Abwicklung pünktlich, korrekt und höflich durchzuführen. Der Partner darf seine Tätigkeit für MayaVita nur in Ländern ausüben, die dafür von MayaVita freigegeben sind. Der Partner darf nicht den Anschein erwecken, als verfüge er über regionale Exklusivvertriebsrechte.

Der Vertrieb von Wettbewerbsprodukten ist statthaft. Aktivitäten für andere Direktvertriebe sind ebenfalls gestattet. Abwerbung und Werbung bei offiziellen MayaVita-Veranstaltungen oder Seminaren für andere Direktvertriebe ist nicht statthaft und stellt einen großen Verstoß gegen die allgemeine Geschäftsethik dar.

Provisionen bzw. Bonuszahlungen werden von MayaVita bis zum 20. des Folgemonats abgerechnet und ausgezahlt. Wird einer Abrechnung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, gilt diese als anerkannt.

Offizielle MayaVita Schulungen bzw. Seminare dürfen nur von Führungskräften durchgeführt werden, welche von MayaVita hierzu autorisiert sind. Eine solche Autorisierung kann wieder entzogen werden. Die Seminare und Schulungen sind für die gesamte Vertriebsorganisation einheitlich durchzuführen.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Punkte der Allgemeinen Richtlinien für Partner oder des Marketingplanes unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Punkte zur Folge. Sollten derartige Fälle auftreten, werden die unwirksamen durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die nicht außergerichtlich geregelt werden können, ist Riesa.